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Lohnoptimierung
Zuschuss statt Lohnerhöhung. Durch einfach zu gestaltende Anpassung des Gehaltes, ist es nicht immer nötig, die üblichen Steuer- und Sozialabgaben zu zahlen. Denn das Steuerrecht gibt weitreichende Möglichkeiten, Ihren Arbeitnehmer Brutto = Netto zu entlohnen. Durch die langjährige Erfahrung des Steuerberaternetzwerkes in Gesetzen sowie deren Umsetzung, können Sie sich auch in dieser Angelegenheit auf uns verlassen.
Beispiele
- Warengutschein
- Erholungsbeihilfe
- u.s.w.
... gewusst wie!
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